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Über uns
Über uns
AMETHYST Rechtsanwälte sind Ihre Spezialisten auf dem Gebiet des Umweltrechts. Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in den Bereichen des Abfall-, Wasser- und Verpackungsrechts sowie im Emissions- & Immissionsrecht und dem öffentlichen Baurecht. Wir führen Compliance-Beratungen, Projektplanungen sowie Vertragsgestaltungen für Sie durch, vertreten Sie in behördlichen Verfahren und vor Gericht.
Dank unserer langjährigen anwaltlichen Erfahrung sind wir mit der Schnittstelle von Zivil- und Öffentlichem Recht bestens vertraut und können Sie umfassend unterstützen. Unsere Mandanten betreuen wir bundesweit und grenzüberschreitend. Profitieren auch Sie von unserem Know-How.
Biografie
Anika Nadler
Ihre Beraterin zum Umweltrecht
Anwältin seit 2016 mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht (Umweltrecht) und Sozialversicherung
Partnerin bei AMETHYST Rechtsanwälte Berlin
Autorin diverser weiterer Fachbeiträge zum Umweltrecht
Seminarreferentin
Beratung auch auf Englisch, Französisch und Italienisch
Dienstleistungen
Dienstleistungen
1. Projektplanung, -management und -betreuung
Sie sind sich nicht sicher, inwieweit Ihr neues Projekt umweltrechtliche Belange berührt, welche Vorschriften zu beachten sind und wie Sie am besten bei der Planung vorgehen sollten? Wir unterstützen Sie mit unserem umfassenden Compliance Management und betreuen Ihre Projekte unter juristischen Gesichtspunkten.
2. Kommunikation mit Behörden und Verfahrensbegleitung
Benötigen Sie eine umweltrechtliche Genehmigung, eine Bewilligung oder Zulassung, übernehmen wir die Antragstellung sowie die nötige Kommunikation mit den zuständigen Behörden. Wir betreuen Sie vollumfänglich während des gesamten Verfahrens.
3. Verfahrens- und Prozessführung
Möchten Sie sich gegen die Nichterteilung einer Genehmigung oder gegen eine behördliche Verfügung wehren, vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck im behördlichen Widerspruchsverfahren. Kommt es zu einem gerichtlichen Prozess erheben wir für Sie Klage oder beantragen eine einstweilige Anordnung und setzen uns für Ihre Interessen ein.
Weitere Dienstleistungen finden Sie unter unseren Rechtsgebieten.
Rechtsgebiete
Rechtsgebiete
Nahezu jeder Wirtschaftszweig kommt früher oder später mit umweltrechtlichen Belangen in Berührung. Die Auseinandersetzung mit umweltrechtlichen Vorgaben, Genehmigungs- und Zulassungsverfahren ist daher für jedes Unternehmen unumgänglich. Gerade im Bereich des Umweltrechts gibt es eine Vielzahl zu beachtender Regelungen auf europa-, bundes-, landesrechtlicher sowie kommunaler Ebene.
Vor allem wenn gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten werden, kann das neben Schäden für die Umwelt, auch Straf- und Bußgeldverfahren für die handelnden Akteure und ihre gesetzlichen Vertreter und – nicht zu unterschätzende – Imageschäden nach sich ziehen. Für eine risikofreie Projektentwicklung und -umsetzung ist eine rechtliche Beratung im Vorfeld daher dringend geboten. Nur so können Fehlplanungen und zeitliche Verzögerungen vermieden und Projekte erfolgreich umgesetzt werden.
Wir unterstützen Sie insbesondere in folgenden Rechtsgebieten:
Abfallrecht
1. Abfallrecht
Das Abfallrecht betrifft die ganze Bandbreite von der Abgrenzung Abfall zu Produkt, über die Umsetzung der Abfallhierarchie, dem Handeln, Sammeln und Befördern von Abfällen bis zur (grenzüberschreitenden) Abfallverbringung. Jedes warenproduzierende Unternehmen muss seine Abfälle schadlos entsorgen. Insbesondere die Frage, was „Abfall“ im rechtlichen Sinne ist, bereitet dabei häufig Schwierigkeiten und ist regelmäßig Gegenstand zahlreicher gerichtlicher Verfahren. Zum Beispiel beim VG Düsseldorf, das über die Abfalleigenschaft von im Freien gelagerten Elektro- und Elektronikgeräten mit allen daraus resultierenden Verpflichtungen für die ordnungsgemäße Entsorgung bejaht hat (Beschluss vom 11.07.2018, Az. 17 L 1507/18) oder das VG Kassel, das erst kürzlich zur Abfalleigenschaft von Altreifen zu entscheiden hatte (Beschluss vom 09.07.2021, Az. 4 L 940/21): Auch wenn es für Altreifen noch immer diverse Nutzungsmöglichkeiten gibt, ist die Zweckbestimmung entfallen, wenn sie nicht mehr für den Gebrauch im deutschen Straßenverkehr geeignet sind.
Was wir für Sie tun können
Vorgehen gegen abfallrechtliche Ordnungs-/Untersagungsverfügungen
Beratung bzgl. der Abfallgebühren
Beratung bzgl. Beräumungs-/ Entsorgungsbescheiden und Entsorgungsanordnungen
Produktplanung und -management unter abfallrechtlichen Gesichtspunkten
Betriebliche Organisation der Abfallentsorgung
Planung und Genehmigung von Abfallentsorgungsanlagen
Gestaltung von Freistellungs-, Lizenz- und Entsorgungsverträgen
Wasserrecht
2. Wasserrecht
Das Wasserrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Gewässer und ihrer Nutzung und ist für Industriebetriebe von immenser Bedeutung. Denn wasserrechtliche Belange betreffen über wasserrechtliche Bauvorhaben hinaus auch die Wasserentnahme, Wiedereinleitungen, sowie die Abwasserreinigung und -entsorgung.
Was wir für Sie tun können
Beantragung wasserrechtlicher Erlaubnis bzw. Bewilligung
Begleitung und Koordinierung von Erlaubnis- und Bewilligungsverfahren sowie der Zulassungspraxis
Beantragung der wasserrechtlichen Entnahme- und Wiedereinleitungserlaubnis
Prüfung der Genehmigungs- und Zulassungsvoraussetzungen von Gewässerausbau und wasserrechtliche Errichtungen
Genehmigungsverfahren für Grundwassernutzung (z. B. Geothermie, Mineralwasserförderung); konkurrierende Grundwassernutzungen
Begleitung von Wasserbauvorhaben, Planfeststellungsverfahren Gewässerherstellung und -ausbau
Begleitung und Beratung zu Wasseraufbereitung, Versorgungssicherstellung sowie der Abwasserbehandlung, einschließlich der Klärschlammverwertung
Abhilfe bei Widerruf bzw. Beschränkung von Altwasserrechten
Beratung zur Abgabenreduzierung
Lösung von Interessenkonflikten, z.B. zwischen Hochwasserschutz und Naturschutzbelangen
Umsetzung der Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie, insbes. Prüfung und Umsetzungskonzepte bzgl. Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot
Verpackungsrecht
3. Verpackungsrecht
Insbesondere für Produkthersteller und Online-Händler spielt das Verpackungsrecht eine wichtige Rolle, da nach dem Prinzip der Produktverantwortung bereits die Inverkehrbringer der Verkaufsverpackungen auch für deren Entsorgung oder das Recycling aufzukommen haben. Hier gilt es insbesondere, die Anforderungen des neuen VerpackG vom 01. Januar 2019 zu beachten. Ziel des Gesetzes ist es, den Einsatz von Verpackungen insgesamt zu reduzieren und die Verpackungen umweltfreundlicher zu gestalten. Das bringt die gesamte Branche vor neue Herausforderungen.
Was wir für Sie tun können
Berechnung und Festsetzung der Sicherheitsleistung nach dem VerpackG / der VerpackV
Beratung und Unterstützung bei der Registrierung i.S.d. VerpackG
Beratung bzgl. Entsorgungskosten, Mitbenutzungs- und Nebenentgelten
Beratung bzgl. der Systembeteiligungspflicht und der Verwertungsverantwortung der Systembetreiber
Mehr zu unserem Service finden Sie unter unseren Dienstleistungen.
Immissionsschutzrecht
4. Das Recht der Immissionen & Emissionen
Das Immissionsschutzrecht bezweckt den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Emissionen und dient u.a. der Luftreinhaltung, der Lärmbekämpfung sowie dem Schutz vor Erschütterungen. Danach haben Industrieanlagen, die geeignet sind, Mensch und Umwelt zu beeinträchtigen, Gefahrabwehrmaßnahmen sowie Vorsorgemaßnahmen nach dem Stand der Technik zu beachten. Schon die betriebliche Tätigkeit selbst muss immissionsrechtlich ausgerichtet sein, um den gesetzlichen Vorgaben zu genügen.
Zu den relevanten Emissions-Fallgruppen zählen hier:
Geräusche und Lärm, z.B. Bau- und Arbeitslärm, Kraftfahrzeuggeräusche, Verkehrslärm, Tierlärm
Luftverunreinigungen, z.B. durch Gase, Dämpfe, Gerüche (z.B. durch Tierhaltung), Rauch, Ruß, Staub
Erschütterungen, z.B. durch Maschinen
Außerdem: Druck, Gase, Strahlen, Dämpfe, Wärme und sonstige Erscheinungen.
Eine immissionsrechtlich-relevante Ausbreitung in Boden, Luft oder Wasser liegt vor, wenn sich die Emissionen nach dem Austritt aus der Anlage in der Umwelt verteilen.
Was wir für Sie tun können
Begleitung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren
Unterstützung und Beratung im Falle behördlicher Anordnungen
Projekte in der Nähe von Anlagen, die der Störfallverordnung unterliegen
Lärmschutz-Regelwerke, insbes. Ausgleich zwischen erforderlicher Stadtentwicklung und nachhaltiger Flächennutzung
Rechtstreitigkeiten und Konfliktlösungen um Eisenbahn-, Autobahn- und Fluglärm
Wohnungsbau: Prüfung und Begründung der planungsrechtlichen Zulässigkeit in immissionsbelasteter Umgebung
Beratung und Unterstützung der Betreiber von Emissionsanlagen
Beantragung und Verfahrensbegleitung der Emissionsberechtigung
Mehr zu unserem Service finden Sie unter unseren Dienstleistungen.
Öffentliches Baurecht
5. Öffentliches Baurecht
Bei jeder Errichtung, Änderung, Nutzung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen sind bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Vorgaben einzuhalten. Dabei bestimmt das Bauplanungsrecht, welche flächenbezogenen Baumaßnahmen in einem bestimmten räumlichen Gebiet ergriffen werden dürfen, das Bauordnungsrecht betrifft die Einzelheiten des Bauvorhabens (z.B. Bestimmungen zu Abstandsflächen, baulicher Brandschutz, Sicherheitsanforderungen).
Je nach Bauvorhaben sind hier verschärfte baurechtliche Bestimmungen zu beachten. Jedes Bauvorhaben setzt daher eine solide planungsrechtliche Grundlage voraus. Anderenfalls drohen Nutzungsuntersagung, Stilllegung des Bauprojektes oder sogar der Abriss des Baus.
Was wir für Sie tun können
Beantragung der Bauerlaubnis und Begleitung von Genehmigungs- und Prüfverfahren
Prüfung und Vorgehen gegen Stilllegungs-, Nutzungs- Abrissverfügungen
Unterstützung bei der Erstellung von Einzelvorhaben, Erschließungs- und Bebauungsplänen
Abstimmung mit Kommunen/ Gemeinden
Prüfung der zu beachtenden Umweltbelange
Beratung zur Anlagenzulassung
Begleitung und Betreuung bauaufsichts- und bauordnungsrechtlicher Verfahren
Mehr zu unserem Service finden Sie unter unseren Dienstleistungen.
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Anika Nadler
Partneranwältin bei AMETHYST

Jörg Hennig
Partneranwalt bei AMETHYST