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Über uns

Über uns

AMETHYST Rechtsanwälte sind Ihre Spezialisten auf dem Gebiet des Umweltrechts. Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in den Bereichen des Abfall-, Wasser- und Verpackungsrechts sowie im Emissions- & Immissionsrecht und dem öffentlichen Baurecht. Wir führen Compliance-Beratungen, Projektplanungen sowie Vertragsgestaltungen für Sie durch, vertreten Sie in behördlichen Verfahren und vor Gericht.

Dank unserer langjährigen anwaltlichen Erfahrung sind wir mit der Schnittstelle von Zivil- und Öffentlichem Recht bestens vertraut und können Sie umfassend unterstützen. Unsere Mandanten betreuen wir bundesweit und grenzüberschreitend. Profitieren auch Sie von unserem Know-How.

Biografie

Anika Nadler

Ihre Beraterin zum Umweltrecht

Anwältin seit 2016 mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht (Umweltrecht) und Sozialversicherung

Partnerin bei AMETHYST Rechtsanwälte Berlin

Autorin diverser weiterer Fachbeiträge zum Umweltrecht

Seminarreferentin

Beratung auch auf Englisch, Französisch und Italienisch

IHR KONTAKT

Anika Nadler
Partneranwältin bei AMETHYST

nadler@amethyst-recht.de
030 23 62 52 90

Dienstleistungen

Dienstleistungen

1. Projektplanung, -management und -betreuung

Sie sind sich nicht sicher, inwieweit Ihr neues Projekt umweltrechtliche Belange berührt, welche Vorschriften zu beachten sind und wie Sie am besten bei der Planung vorgehen sollten? Wir unterstützen Sie mit unserem umfassenden Compliance Management und betreuen Ihre Projekte unter juristischen Gesichtspunkten.

2. Kommunikation mit Behörden und Verfahrensbegleitung

Benötigen Sie eine umweltrechtliche Genehmigung, eine Bewilligung oder Zulassung, übernehmen wir die Antragstellung sowie die nötige Kommunikation mit den zuständigen Behörden. Wir betreuen Sie vollumfänglich während des gesamten Verfahrens.

3. Verfahrens- und Prozessführung

Möchten Sie sich gegen die Nichterteilung einer Genehmigung oder gegen eine behördliche Verfügung wehren, vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck im behördlichen Widerspruchsverfahren. Kommt es zu einem gerichtlichen Prozess erheben wir für Sie Klage oder beantragen eine einstweilige Anordnung und setzen uns für Ihre Interessen ein.

Weitere Dienstleistungen finden Sie unter unseren Rechtsgebieten.

Rechtsgebiete

Rechtsgebiete

Nahezu jeder Wirtschaftszweig kommt früher oder später mit umweltrechtlichen Belangen in Berührung. Die Auseinandersetzung mit umweltrechtlichen Vorgaben, Genehmigungs- und Zulassungsverfahren ist daher für jedes Unternehmen unumgänglich. Gerade im Bereich des Umweltrechts gibt es eine Vielzahl zu beachtender Regelungen auf europa-, bundes-, landesrechtlicher sowie kommunaler Ebene.

Vor allem wenn gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten werden, kann das neben Schäden für die Umwelt, auch Straf- und Bußgeldverfahren für die handelnden Akteure und ihre gesetzlichen Vertreter und – nicht zu unterschätzende – Imageschäden nach sich ziehen. Für eine risikofreie Projektentwicklung und -umsetzung ist eine rechtliche Beratung im Vorfeld daher dringend geboten. Nur so können Fehlplanungen und zeitliche Verzögerungen vermieden und Projekte erfolgreich umgesetzt werden.

Wir unterstützen Sie insbesondere in folgenden Rechtsgebieten:

Abfallrecht

1. Abfallrecht

Das Abfallrecht betrifft die ganze Bandbreite von der Abgrenzung Abfall zu Produkt, über die Umsetzung der Abfallhierarchie, dem Handeln, Sammeln und Befördern von Abfällen bis zur (grenzüberschreitenden) Abfallverbringung. Jedes warenproduzierende Unternehmen muss seine Abfälle schadlos entsorgen. Insbesondere die Frage, was „Abfall“ im rechtlichen Sinne ist, bereitet dabei häufig Schwierigkeiten und ist regelmäßig Gegenstand zahlreicher gerichtlicher Verfahren. Zum Beispiel beim VG Düsseldorf, das über die Abfalleigenschaft von im Freien gelagerten Elektro- und Elektronikgeräten mit allen daraus resultierenden Verpflichtungen für die ordnungsgemäße Entsorgung bejaht hat (Beschluss vom 11.07.2018, Az. 17 L 1507/18) oder das VG Kassel, das erst kürzlich zur Abfalleigenschaft von Altreifen zu entscheiden hatte (Beschluss vom 09.07.2021, Az. 4 L 940/21): Auch wenn es für Altreifen noch immer diverse Nutzungsmöglichkeiten gibt, ist die Zweckbestimmung entfallen, wenn sie nicht mehr für den Gebrauch im deutschen Straßenverkehr geeignet sind.

Was wir für Sie tun können

Vorgehen gegen abfallrechtliche Ordnungs-/Untersagungsverfügungen

Beratung bzgl. der Abfallgebühren

Beratung bzgl. Beräumungs-/ Entsorgungsbescheiden und Entsorgungsanordnungen

Produktplanung und -management unter abfallrechtlichen Gesichtspunkten

Betriebliche Organisation der Abfallentsorgung

Planung und Genehmigung von Abfallentsorgungsanlagen

Gestaltung von Freistellungs-, Lizenz- und Entsorgungsverträgen

Wasserrecht

2. Wasserrecht

Das Wasserrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Gewässer und ihrer Nutzung und ist für Industriebetriebe von immenser Bedeutung. Denn wasserrechtliche Belange betreffen über wasserrechtliche Bauvorhaben hinaus auch die Wasserentnahme, Wiedereinleitungen, sowie die Abwasserreinigung und -entsorgung.

Was wir für Sie tun können

Beantragung wasserrechtlicher Erlaubnis bzw. Bewilligung

Begleitung und Koordinierung von Erlaubnis- und Bewilligungsverfahren sowie der Zulassungspraxis

Beantragung der wasserrechtlichen Entnahme- und Wiedereinleitungserlaubnis

Prüfung der Genehmigungs- und Zulassungsvoraussetzungen von Gewässerausbau und wasserrechtliche Errichtungen

Genehmigungsverfahren für Grundwassernutzung (z. B. Geothermie, Mineralwasserförderung); konkurrierende Grundwassernutzungen

Begleitung von Wasserbauvorhaben, Planfeststellungsverfahren Gewässerherstellung und -ausbau

Begleitung und Beratung zu Wasseraufbereitung, Versorgungssicherstellung sowie der Abwasserbehandlung, einschließlich der Klärschlammverwertung

Abhilfe bei Widerruf bzw. Beschränkung von Altwasserrechten

Beratung zur Abgabenreduzierung

Lösung von Interessenkonflikten, z.B. zwischen Hochwasserschutz und Naturschutzbelangen

Umsetzung der Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie, insbes. Prüfung und Umsetzungskonzepte bzgl. Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot

Verpackungsrecht

3. Verpackungsrecht

Insbesondere für Produkthersteller und Online-Händler spielt das Verpackungsrecht eine wichtige Rolle, da nach dem Prinzip der Produktverantwortung bereits die Inverkehrbringer der Verkaufsverpackungen auch für deren Entsorgung oder das Recycling aufzukommen haben. Hier gilt es insbesondere, die Anforderungen des neuen VerpackG vom 01. Januar 2019 zu beachten. Ziel des Gesetzes ist es, den Einsatz von Verpackungen insgesamt zu reduzieren und die Verpackungen umweltfreundlicher zu gestalten. Das bringt die gesamte Branche vor neue Herausforderungen.

Was wir für Sie tun können

Berechnung und Festsetzung der Sicherheitsleistung nach dem VerpackG / der VerpackV

Beratung und Unterstützung bei der Registrierung i.S.d. VerpackG

Beratung bzgl. Entsorgungskosten, Mitbenutzungs- und Nebenentgelten

Beratung bzgl. der Systembeteiligungspflicht und der Verwertungsverantwortung der Systembetreiber

Mehr zu unserem Service finden Sie unter unseren Dienstleistungen.

Immissionsschutzrecht

4. Das Recht der Immissionen & Emissionen

Das Immissionsschutzrecht bezweckt den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Emissionen und dient u.a. der Luftreinhaltung, der Lärmbekämpfung sowie dem Schutz vor Erschütterungen. Danach haben Industrieanlagen, die geeignet sind, Mensch und Umwelt zu beeinträchtigen, Gefahrabwehrmaßnahmen sowie Vorsorgemaßnahmen nach dem Stand der Technik zu beachten. Schon die betriebliche Tätigkeit selbst muss immissionsrechtlich ausgerichtet sein, um den gesetzlichen Vorgaben zu genügen.

Zu den relevanten Emissions-Fallgruppen zählen hier:

Geräusche und Lärm, z.B. Bau- und Arbeitslärm, Kraftfahrzeuggeräusche, Verkehrslärm, Tierlärm

Luftverunreinigungen, z.B. durch Gase, Dämpfe, Gerüche (z.B. durch Tierhaltung), Rauch, Ruß, Staub

Erschütterungen, z.B. durch Maschinen

 

Außerdem: Druck, Gase, Strahlen, Dämpfe, Wärme und sonstige Erscheinungen.

Eine immissionsrechtlich-relevante Ausbreitung in Boden, Luft oder Wasser liegt vor, wenn sich die Emissionen nach dem Austritt aus der Anlage in der Umwelt verteilen.

Was wir für Sie tun können

Begleitung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren

Unterstützung und Beratung im Falle behördlicher Anordnungen

Projekte in der Nähe von Anlagen, die der Störfallverordnung unterliegen

Lärmschutz-Regelwerke, insbes. Ausgleich zwischen erforderlicher Stadtentwicklung und nachhaltiger Flächennutzung

Rechtstreitigkeiten und Konfliktlösungen um Eisenbahn-, Autobahn- und Fluglärm

Wohnungsbau: Prüfung und Begründung der planungsrechtlichen Zulässigkeit in immissionsbelasteter Umgebung

Beratung und Unterstützung der Betreiber von Emissionsanlagen

Beantragung und Verfahrensbegleitung der Emissionsberechtigung

Mehr zu unserem Service finden Sie unter unseren Dienstleistungen.

Öffentliches Baurecht

5. Öffentliches Baurecht

Bei jeder Errichtung, Änderung, Nutzung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen sind bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Vorgaben einzuhalten. Dabei bestimmt das Bauplanungsrecht, welche flächenbezogenen Baumaßnahmen in einem bestimmten räumlichen Gebiet ergriffen werden dürfen, das Bauordnungsrecht betrifft die Einzelheiten des Bauvorhabens (z.B. Bestimmungen zu Abstandsflächen, baulicher Brandschutz, Sicherheitsanforderungen).

Je nach Bauvorhaben sind hier verschärfte baurechtliche Bestimmungen zu beachten. Jedes Bauvorhaben setzt daher eine solide planungsrechtliche Grundlage voraus. Anderenfalls drohen Nutzungsuntersagung, Stilllegung des Bauprojektes oder sogar der Abriss des Baus.

Was wir für Sie tun können

Beantragung der Bauerlaubnis und Begleitung von Genehmigungs- und Prüfverfahren

Prüfung und Vorgehen gegen Stilllegungs-, Nutzungs- Abrissverfügungen

Unterstützung bei der Erstellung von Einzelvorhaben, Erschließungs- und Bebauungsplänen

Abstimmung mit Kommunen/ Gemeinden

Prüfung der zu beachtenden Umweltbelange

Beratung zur Anlagenzulassung

Begleitung und Betreuung bauaufsichts- und bauordnungsrechtlicher Verfahren

Mehr zu unserem Service finden Sie unter unseren Dienstleistungen.

KONTAKT

Ihr Kontakt

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Sie benötigen Beratung rund um die Arbeitnehmerüberlassung, Tarifverträge oder Equal Pay? Als Fördermitglied der Branchenverbände iGZ und BAP bringen wir langjähriges Know-how in Ihre Projekte.

Anika Nadler
Partneranwältin bei AMETHYST

E: nadler@amethyst-recht.de
T: 030 23 62 52 90

Jörg Hennig
Partneranwalt bei AMETHYST

E: hennig@amethyst-recht.de
T: 030 23 62 52 90