Das Abfallrecht regelt in Deutschland als Teilgebiet des Umweltrechts die Behandlung, den Transport und die Entsorgung von sowie den sonstigen Umgang mit Abfällen. Das Abfallrecht ist in Deutschland auf Bundesebene vor allem durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) geregelt. Das Gesetz wird durch eine Vielzahl von Gesetzen und Rechtsverordnungen ergänzt und ausgefüllt. So konkretisiert beispielsweise das Verpackungsgesetz für die Hersteller von Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen die im Kreislaufwirtschaftsgesetz angelegte Produktverantwortung für Hersteller und Vertreiber von Produkten. Die Nachweisverordnung regelt die Einzelheiten der Nachweisführung über den Verbleib von Abfällen, die überwachungsbedürftig sind. Neben das Bundesabfallrecht tritt ergänzend das Abfallrecht der Bundesländer. Darüber hinaus ist das Abfallrecht stark von europäischem Recht beeinflusst, das entweder mittelbar das Erscheinungsbild des deutschen Rechts bestimmt (etwa durch die Abfallrahmenrichtlinie) oder unmittelbar verbindliches Recht setzt (so etwa durch die Abfallverbringungsverordnung).
Vom Anwendungsbereich des Kreislaufwirtschaftgesetzes – und damit vom Geltungsbereich des deutschen Abfallrechts insgesamt – sind bestimmte Stoffe ausgenommen, deren Behandlung und Verbleib stattdessen durch Spezialvorschriften geregelt ist. Das gilt etwa für Tierkörper, Tierkörperteile und tierische Erzeugnisse (hier gilt das Tierkörperbeseitigungsgesetz), Kernbrennstoffe und radioaktive Stoffe (sie unterliegen dem Atomrecht) oder Abwasser (Abwasser unterliegt dem Bundes- bzw. Landeswasserrecht).